{"id":854,"date":"2013-02-11T16:16:25","date_gmt":"2013-02-11T15:16:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.christian-zitt.de\/?page_id=854"},"modified":"2014-06-06T16:48:16","modified_gmt":"2014-06-06T14:48:16","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen-grafikdesign-agg","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/blog.christian-zitt.de\/?page_id=854","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Grafikdesign (AGG)"},"content":{"rendered":"<h2>Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Vertr\u00e4ge.\u00a0Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdr\u00fccklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1 Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/strong><\/p>\n<p>1.1\u00a0Die Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion ver\u00e4ndert werden. Jede vollst\u00e4ndige oder teilweise Nachahmung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>1.2 Bei Versto\u00df gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zus\u00e4tzlich zu der f\u00fcr die Designleistung geschuldeten Verg\u00fctung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 Prozent dieser Verg\u00fctung zu zahlen.<\/p>\n<p>1.3 Der Designer \u00fcbertr\u00e4gt dem Auftraggeber die f\u00fcr den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht einger\u00e4umt hat, berechtigt, seine Entw\u00fcrfe und Vervielf\u00e4ltigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.<\/p>\n<p>1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.<\/p>\n<p>1.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Verg\u00fctung \u00fcber.<\/p>\n<p>1.6 Der Designer ist bei einer Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Ausstellung und \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung der Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zus\u00e4tzlich zu der f\u00fcr die Designleistung geschuldeten Verg\u00fctung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 Prozent dieser Verg\u00fctung zu zahlen. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen h\u00f6heren Schaden geltend zu machen.<\/p>\n<p>1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entw\u00fcrfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2 Verg\u00fctung<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Die Verg\u00fctungen sind Nettobetr\u00e4ge, zahlbar zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.<\/p>\n<p>2.2 Die Verg\u00fctungen sind bei Lieferung der Entw\u00fcrfe f\u00e4llig. Werden die Entw\u00fcrfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilverg\u00fctung zu zahlen, die wenigstens die H\u00e4lfte der Gesamtverg\u00fctung betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>2.3 Jede erneute Nutzung der Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt f\u00fcr Nutzungen, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat f\u00fcr jede erneute oder zus\u00e4tzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, au\u00dfer der f\u00fcr die betreffende Nutzung angemessenen Verg\u00fctung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 Prozent dieser Verg\u00fctung zu zahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3 Fremdleistungen<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserf\u00fcllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.<\/p>\n<p>3.2 Soweit im Einzelfall Vertr\u00e4ge \u00fcber Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverh\u00e4ltnis von s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises f\u00fcr die Fremdleistung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4 Eigentum, R\u00fcckgabepflicht<\/strong><\/p>\n<p>4.1 An Entw\u00fcrfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte einger\u00e4umt, nicht jedoch Eigentumsrechte \u00fcbertragen. Die Originale sind dem Designer sp\u00e4testens drei Monate nach Lieferung unbesch\u00e4digt zur\u00fcckzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>4.2 Bei Besch\u00e4digung oder Verlust der Entw\u00fcrfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5 Herausgabe von Daten<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht f\u00fcr die Aus\u00fcbung des einger\u00e4umten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. W\u00fcnscht der Auftraggeber dar\u00fcber hinaus, dass der Designer ihm Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p>5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung gestellt, d\u00fcrfen diese nur mit Einwilligung des Designers ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten online und offline tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>5.4 Der Designer haftet nicht f\u00fcr Fehler an Datentr\u00e4gern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6 Korrektur, Produktions\u00fcberwachung und Belegmuster<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausf\u00fchrung der Vervielf\u00e4ltigung Korrekturmuster vor.<\/p>\n<p>6.2 Soll der Designer die Produktions\u00fcberwachung durchf\u00fchren, schlie\u00dfen er und der Auftraggeber dar\u00fcber eine schriftliche Vereinbarung ab. F\u00fchrt der Designer die Produktions\u00fcberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.<\/p>\n<p>6.3 Von allen vervielf\u00e4ltigten Arbeiten \u00fcberl\u00e4sst der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7 Haftung und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Der Designer haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die er selbst oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeif\u00fchren. Davon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, f\u00fcr die der Designer auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet.<\/p>\n<p>7.2 Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen ergeben, verj\u00e4hren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen; f\u00fcr diese Schadensersatzanspr\u00fcche gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>7.3 Die Zusendung und R\u00fccksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers.<\/p>\n<p>7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entw\u00fcrfen und Reinzeichnungen \u00fcbernimmt der Auftraggeber die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entf\u00e4llt.<\/p>\n<p>7.5 Der Designer haftet nicht f\u00fcr die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsf\u00e4higkeit der Entw\u00fcrfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>7.6 In keinem Fall haftet der Designer f\u00fcr die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags bekannt werden.<\/p>\n<p>7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle M\u00e4ngel gegen\u00fcber dem Designer zu r\u00fcgen. Die R\u00fcge von offensichtlichen M\u00e4ngeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die R\u00fcge nicht offensichtlicher M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der R\u00fcgefrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der R\u00fcge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht f\u00fcr den Designer Gestaltungsfreiheit. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Produktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.<\/p>\n<p>8.2 Verz\u00f6gert sich die Durchf\u00fchrung des Auftrags aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer \u00fcbergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverh\u00e4ltnis von allen Ersatzanspr\u00fcchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entf\u00e4llt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n<p>9.2 F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n<p><mark>9.3 Es gilt der gesunde Menschenverstand.<\/mark><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Vertr\u00e4ge.\u00a0Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. 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